Maskenpflicht und Verhaltenshinweise aufgrund Covid-19

Liebe Patienten,

ab 11. Mai 2020 gilt bis auf weiteres auch für Patienten und Begleitpersonen eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz).
Weiterhin wollen wir sicherstellen, dass innerhalb der Wartebereiche ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Wir möchten Sie daher vor Betreten der Praxis auf folgendes hinweisen:

  • Betreten Sie die Praxis nur einzeln
  • Vereinbaren Sie Termine am besten bitte telefonisch, per Email oder per WhatsApp
  • Für Schmerzfälle stehen wir natürlich zur Verfügung
  • Sollten Sie an grippeähnlichen Symptomen leiden, oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt waren, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei uns, damit wir das Risiko für alle Beteiligten so gering wie nur irgend möglich halten können

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperation. Bleiben Sie gesund.