FFP2-Maskenpflicht und Verhaltenshinweise aufgrund Covid-19

Liebe Patienten,

ab 18. Januar 2021 gilt bis auf weiteres für Patienten und Begleitpersonen eine FFP2-Maskenpflicht. Auch wenn in den Medien bei der Maskenpflicht nur vom „Einzelhandel“ die Rede ist, wurde uns von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) mitgeteilt, dass die FFP2-Pflicht auch für Patienten in Arzt- und Zahnarztpraxen gilt.
Weiterhin wollen wir sicherstellen, dass innerhalb der Wartebereiche ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Wir möchten Sie daher vor Betreten der Praxis auf folgendes hinweisen:

  • Betreten Sie die Praxis nur einzeln
  • Vereinbaren Sie Termine am besten bitte telefonisch, per Email oder per WhatsApp
  • Für Schmerzfälle stehen wir natürlich zur Verfügung
  • Sollten Sie an grippeähnlichen Symptomen leiden, oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt waren, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei uns, damit wir das Risiko für alle Beteiligten so gering wie nur irgend möglich halten können

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperation. Bleiben Sie gesund.