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Änderung unserer Sprechzeiten

Aufgrund von mehrfachem Patientenwunsch ändern wir unsere Sprechzeiten ab dem 01. August 2021.
Wir haben nun zukünftig zusätzlich am Mittwochvormittag geöffnet, dafür Freitagnachmittag nur noch nach Vereinbarung.

Unsere geänderten Sprechzeiten lauten nun wie folgt:

Montag 8-12 14-18
Dienstag 8-12 14-18
Mittwoch 8-12
Donnerstag 8-12 14-18
Freitag 8-12

 

Kinder und Jugendliche für Zahngesundheit sensibilisieren

Eigentlich hatten wir uns dieses Jahr schon darauf gefreut, endlich wieder zu den Kindern und Jugendlichen in den Kindergärten, sowie Grund-, Mittel und Realschule zu kommen und für das Thema Zahngesundheit zu werben. Aber genauso wie vergangenes Jahr bleibt uns leider nur die Möglichkeit, aus der Ferne ein paar Informationen zu verteilen. Auch wenn die Schulen mittlerweile teilweise wieder im Präsenzunterricht arbeiten, wollten wir den Lehrkräften ihre kostbare Zeit nicht streitig machen. Wir haben daher dieses Jahr nur in den Einrichtungen, die unsere Mundgesundheitsunterweisung ausdrücklich gewünscht haben, gemeinsam mit den Kindern die Grundlagen der Zahngesundheit aufgefrischt.

In Absprache mit der LAGZ haben wir wieder für unsere betreuten Kindergärten und Schulen ein Paket zusammengestellt, in dem für jedes Kind und jede(n) Jugendliche(n) eine Zahnbürste, Zahnpasta und Informationsmaterial enthalten ist. Wir hoffen so, dass trotz Lockdown und Social-Distancing das Thema Zahngesundheit nicht allzu sehr vernachlässigt wird. Auch wenn uns der „Unterricht“ mit den Kindern immer viel Spaß macht, hatten wir wenigstens bei der Übergabe der Pakete an die Einrichtungen auch Freude.

Wer mehr über die Zahnhygiene bei Kindern erfahren möchte, wird bei der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit e.V. (LAGZ) fündig. Viel Spaß beim Durchlesen.

Nachfolgend noch ein paar Fotos:

FFP2-Maskenpflicht und Verhaltenshinweise aufgrund Covid-19

Liebe Patienten,

ab 18. Januar 2021 gilt bis auf weiteres für Patienten und Begleitpersonen eine FFP2-Maskenpflicht. Auch wenn in den Medien bei der Maskenpflicht nur vom „Einzelhandel“ die Rede ist, wurde uns von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) mitgeteilt, dass die FFP2-Pflicht auch für Patienten in Arzt- und Zahnarztpraxen gilt.
Weiterhin wollen wir sicherstellen, dass innerhalb der Wartebereiche ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Wir möchten Sie daher vor Betreten der Praxis auf folgendes hinweisen:

  • Betreten Sie die Praxis nur einzeln
  • Vereinbaren Sie Termine am besten bitte telefonisch, per Email oder per WhatsApp
  • Für Schmerzfälle stehen wir natürlich zur Verfügung
  • Sollten Sie an grippeähnlichen Symptomen leiden, oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt waren, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei uns, damit wir das Risiko für alle Beteiligten so gering wie nur irgend möglich halten können

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperation. Bleiben Sie gesund.

Zahnbürsten und Zahnpasta an Kinder und Jugendliche verteilt

Normalerweise wären wir zwischen Ostern und Pfingsten wie jedes Jahr in die Kindergärten, Grund-, Mittel- und Realschulen gekommen und hätten den Kindern dort Tipps zur richtigen Mundhygiene gezeigt. Leider sind unsere Pläne durch das Coronavirus durchkreuzt worden, sodass unser Besuch dieses Jahr leider ausfallen muss.

Damit die Kinder jedoch nicht ganz ohne zahnärztlichen Beistand das Kindergarten- bzw. Schuljahr abschließen müssen, haben wir den Einrichtungen im Auftrag der LAGZ zumindest für jedes Kind eine Zahnbürste, Zahnpasta und Informationsmaterial vorbeigebracht. Auch wenn uns der „Unterricht“ mit den Kindern immer viel Spaß macht, hatten wir wenigstens bei der Übergabe der Pakete an die Einrichtungen auch Freude.

Wer mehr über die Zahnhygiene bei Kindern erfahren möchte, wird bei der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit e.V. (LAGZ) fündig. Viel Spaß beim Durchlesen.

Nachfolgend noch ein paar Fotos von den Übergaben:

Maskenpflicht und Verhaltenshinweise aufgrund Covid-19

Liebe Patienten,

ab 11. Mai 2020 gilt bis auf weiteres auch für Patienten und Begleitpersonen eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz).
Weiterhin wollen wir sicherstellen, dass innerhalb der Wartebereiche ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Wir möchten Sie daher vor Betreten der Praxis auf folgendes hinweisen:

  • Betreten Sie die Praxis nur einzeln
  • Vereinbaren Sie Termine am besten bitte telefonisch, per Email oder per WhatsApp
  • Für Schmerzfälle stehen wir natürlich zur Verfügung
  • Sollten Sie an grippeähnlichen Symptomen leiden, oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen mit infizierten Personen in Kontakt waren, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei uns, damit wir das Risiko für alle Beteiligten so gering wie nur irgend möglich halten können

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperation. Bleiben Sie gesund.